Feuerschützengesellschaft Wertingen von 1668 e.V.
 


Hier sind diverse Dokumente und Informationen allgemeiner Art verfügbar

Hinweis bezüglich der Bestätigung der behördlichen Bedürfnisnachweise

Wird ein Mitglied von der zuständigen Behörde aufgefordert, das Bedürfnis als Sportschütze gemäß §4 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) nachzuweisen, und wird hierzu eine Bestätigung des Schützenvereins gefordert, so wird darauf hingewiesen, dass eine derartige Bestätigung seitens der FSG Wertingen nur unterzeichnet und abgestempelt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es werden nur entsprechende Bestätigungen für Schützen ausgestellt, welche Mitglied der
   Feuerschützengesellschaft Wertingen von 1668 e.V. sind (unabhängig ob die FSG Wertingen
   der Erst-  oder Zweitverein ist).
- Das entsprechende Formblatt ist vollständig und korrekt auszufüllen; unvollständige oder
   offensichtlich fehlerhaft ausgefüllte Dokumente werden nicht bearbeitet!
- Sofern eine Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Schießbetrieb erforderlich ist,
   ist seitens des Schützen eine Auflistung aller Schießtermine beizubringen, gegebenenfalls
   mit Angabe der behördenseitig geforderten Details wie Disziplin / Waffengattung 
   (Langwaffe, Kurzwaffe) etc.
   Hinweis: Die dort angegebenen Schießtermine werden seitens der FSG auf 
                     Korrektheit überprüft!
- Es werden nur Schießtermine bestätigt, welche bei der Feuerschützengesellschaft Wertingen 
   von 1668 e.V. absolviert wurden. Schießtermine, welche bei anderen Vereinen wahrgenommen 
   wurden, müssen vom jeweiligen Verein getrennt bestätigt werden.
- Da die Bearbeitung der Bestätigungen ehrenamtlich und in der Freizeit erfolgt, ist eine 
  entsprechende Bearbeitungszeit zu berücksichtigen, weshalb um möglichst frühzeitige 
   Übersendung der entsprechenden Dokumente gebeten wird.

  

Schießgeld

Die aktuell gültigen Gebühren können HIER heruntergeladen werden.


Mitgliedsantrag

Der Antrag auf Mitgliedschaft einschließlich der hierzu gültigen Rahmenbedingungen kann HIER heruntergeladen werden.


Bayerischer Sportschützenbund BSSB

Informationen und Neuigkeiten unseres Verbandes können HIER eingesehen werden.


Altersbegrenzungen im Schießsport gemäß §27 WaffG

Eine Übersicht mit den aktuell gültigen Altersbegrenzungen im Schießsport können HIER
eingesehen werden.


Informationen des BSSB zu Standaufsichten

Allgemeine und rechtliche Informationen des BSSB für die Standaufsichten können HIER eingesehen werden.
Der BSSB bietet regelmäßig Online-Schulungen an, bei welchen die Qualifikation zur
Standaufsicht erlangt werden kann, weitere Informationen könnten HIER eingesehen werden.
Die Termine für die Online-Schulungen sind auch auf unserer Homepage unter der Rubrik "Aktuelles" einschließlich der Links zu weiteren Details und zur Anmeldung verfügbar.